Die kurze Antwort
Injizierbare ästhetische Behandlungen – Botox, Filler, Skinbooster, Biostimulatoren, PRP, Mesotherapie, Fadenlifting – werden in Schwangerschaft und Stillzeit nicht durchgeführt. Ohne Ausnahme.
Warum eigentlich?
Nicht, weil eine Gefahr nachgewiesen wäre – sondern weil sie nicht ausgeschlossen werden kann. Aus ethischen Gründen gibt es keine Studien an Schwangeren, und ohne Daten gilt in der Medizin ein einfacher Grundsatz: Im Zweifel nicht. Kein ästhetisches Ziel rechtfertigt ein auch nur theoretisches Risiko.
Ich bin schwanger geworden – und hatte kürzlich eine Behandlung. Was nun?
Kein Grund zur Sorge. Es gibt keine Hinweise darauf, dass eine Behandlung vor Bekanntwerden der Schwangerschaft dem Kind schadet. Ab jetzt gilt einfach: Pause bis nach der Stillzeit.
Was ist in der Zwischenzeit möglich?
Gute Hautpflege, konsequenter Sonnenschutz, ausreichend Schlaf und Flüssigkeit – unspektakulär, aber wirksam. Bei konkreten Hautproblemen in der Schwangerschaft ist die Dermatologin die richtige Adresse.
Und danach?
Nach dem Abstillen steht allen Behandlungen grundsätzlich nichts mehr im Weg. Ein guter Zeitpunkt für eine Konsultation – auch, weil sich Haut und Gesicht durch Schwangerschaft und Stillzeit verändert haben können und der Behandlungsplan neu gedacht werden darf.